Ihr Weg zur Habilitation - eine Übersicht
Antrag auf Zulassung zur Habilitation
Der Antrag auf Zulassung zur Habilitation (in doppelter Ausführung) ist schriftlich bei der Dekanin bzw. dem Dekan mit Angabe des Themas der Habilitationsschrift zu stellen. Er muss die Angabe enthalten, für welches Fach die Lehrbefähigung angestrebt wird und soll mit dem Antrag auf Erteilung der Lehrbefugnis verbunden werden.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den wissenschaftlichen Werdegang und die bisherige Berufstätigkeit (in siebenfacher Ausführung)
- Zeugnisse und Urkunden über die bisher abgelegten akademischen Prüfungen (in doppelter Ausführung)
- Promotionszeugnis und -urkunde oder Urkunden über die gleichwertige Qualifikation (in doppelter Ausführung)
- Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen (in siebenfacher Ausführung)
- Liste von wissenschaftlichen Vorträgen und Poster-Präsentationen auf wissenschaftlichen Tagungen (in siebenfacher Ausführung)
- Angaben über den Vortrag oder die Vorträge im wissenschaftlichen Kolloquium des Faches nach § 2 Abs. 2 Satz 2 (hier genügt der Nachweis in Form einer Bescheinigung des jeweiligen Institutes in doppelter Ausführung)
- Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, die die Bewerberin oder der Bewerber nach der Promotion gehalten hat oder an denen sie bzw. er beteiligt war, mit einer Angabe über die Art der Beteiligung (in doppelter Ausführung)
- sieben Exemplare der Habilitationsschrift
- Führungszeugnis (in einfacher Ausführung)
- eine Erklärung, dass gegen die Bewerberin oder den Bewerber kein gerichtliches Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist (in einfacher Ausführung)
- drei Themenvorschläge für den wissenschaftlichen Vortrag im Habilitationskolloquium; die Themen sollen sich nicht überschneiden und sich nicht zu eng an die Dissertation oder Habilitationsschrift anlehnen (in doppelter Ausführung)
- drei Themenvorschlage für die öffentliche Antrittsvorlesung (in doppelter Ausführung)
- eine Erklärung über etwaige andere laufende oder gescheiterte Habilitationsverfahren (in einfacher Ausführung)
Die Unterlagen zu 2. und 3. können in beglaubigter Abschrift oder als Kopien bei gleichzeitiger Vorlage des Originals, vorgelegt werden.
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Habilitationsordnung
Ansprechpartner:
Dr. Thomas Münster
Geschäftsführer Dekanat
0.009
Wegelerstraße 10
53115 Bonn