Promovieren an der MNF -
Ablauf und Organisation
Mit einer fertig gedruckten und gebundenen Dissertation ist der Weg zum Doktortitel noch nicht geschafft. Nach dem Promotionsstudium mit all der Forschungsarbeit muss auch noch das Promotionsverfahren bewältigt werden. Aber wie genau läuft dieses Verfahren eigentlich ab? Und was müssen Sie als Promovierende*r aktiv dabei leisten?
Am Anfang war… der Antrag
Wie fast alles im Lauf Ihrer akademischen Karriere müssen Sie die Zulassung zum Promotionsverfahren erst einmal beantragen. Wie genau das funktioniert, erfahren Sie hier:
Die Anmeldung zum Promotionsverfahren - was müssen Sie tun?
Ihr Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren wird dann dem Dekan bzw. der Dekanin vorgelegt. Diese*r prüft Ihre Unterlagen und kann den Antrag entweder annehmen oder ablehnen. Welche Gründe es ggf. für eine Ablehnung geben kann, entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung (§ 11, (3)).
Achtung: Die Prüfung Ihres Antrags kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb bitten wir Sie, von wiederholten Nachfragen beim Promotionsbüro abzusehen. Die Sachbearbeiter*innen informieren Sie zeitnah über alle neuen Entwicklungen.
Die erste Hürde: die Prüfung Ihrer Dissertation
Wird Ihr Antrag angenommen, kann das Promotionsverfahren endlich losgehen.
Als Erstes wird Ihre persönliche Promotionskommission einberufen. Diese ist dafür zuständig, zunächst Ihre Dissertation und später dann Ihre wissenschaftlichen Kenntnisse in der mündlichen Prüfung zu beurteilen.
Informationen zur Zusammensetzung der Promotionskommission finden Sie hier.
Die Mitglieder der Promotionskommission prüfen und benoten Ihre Dissertation. Die Gutachter*innen haben dabei vier Wochen Zeit, ihre Gutachten zu erstellen. Diese Gutachten werden dann an die beiden anderen Mitglieder der Promotionskommission weitergeleitet, die wiederum innerhalb von einer Woche ihr Votum dazu abgeben sollen.
Reine Formsache? Die Auslage
Nachdem die Promotionskommission Ihre Dissertation angenommen und benotet hat, wird den habilitierten Mitgliedern und Angehörigen der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät für 12 Werktage Ihre Promotionsakte präsentiert. Wer nach Einsichtnahme Bedenken bezüglich der Entscheidung der Kommission hegt, hat nun die Möglichkeit, ein Veto einzulegen.
Sie selbst müssen sich um die Organisation der Auslage nicht kümmern. Das erledigt das Promotionsbüro für Sie.
Legt jemand während der Auslage Einspruch ein, wird dieser geprüft. Ist er berechtigt und zu Ihren Gunsten, dürfen Sie sich freuen. Falls er zu Ihren Ungunsten ist, müssen Sie Ihre Dissertation ggf. überarbeiten. Im schlimmsten Fall kann ein Einspruch auch zur Ablehnung einer Dissertation führen.
Wenn niemand ein Veto einlegt oder eventuelle Einsprüche widerlegt werden können, bleibt alles beim Alten. Dann erwartet Sie – endlich – die finale Etappe des Promotionsverfahrens.
Last but not least: die mündliche Prüfung
Nachdem Sie mit Ihrer Dissertation einen schriftlichen Beweis Ihrer Fähigkeiten als Wissenschaftler*in vorgelegt haben, werden Ihre Kenntnisse auch in einer mündlichen Prüfung geprüft. Diese besteht aus zwei direkt aufeinanderfolgenden Teilen: dem Promotionskolloquium und der Disputation.
Sie einigen sich mit den Mitgliedern Ihrer Kommission auf einen Prüfungstermin. So haben Sie genug Zeit, sich auf folgende Aufgaben vorzubereiten:
- Beim Promotionskolloquium halten Sie einen öffentlichen, wissenschaftlichen Vortrag über die Ergebnisse Ihrer Dissertation. Die Mitglieder der Promotionskommission fungieren wieder als Prüfer*innen und haben nach Ihrem Vortrag, der bis zu dreißig Minuten dauern darf, ca. fünfzehn Minuten lang die Möglichkeit, das zuvor Gesagte kontrovers mit Ihnen zu diskutieren. Auch das Auditorium darf Ihnen Fragen stellen.
- Die Disputation erfolgt im Anschluss. Sie erinnert vom Konzept her eher an eine klassische mündliche Prüfung und findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In einem Zeitraum von dreißig bis neunzig Minuten prüft die Promotionskommission, ob Sie in der Lage sind, die Gegenstände Ihrer Dissertation sowie deren Einordnung in Ihr Promotions- oder ein anderes, benachbartes Fach darzulegen.
Sind beide Teile der mündlichen Prüfung abgelegt, entscheidet die Promotionskommission über die Benotung. Das Kolloquium wird dabei nur als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
Ansprechpersonen
Ihren Ansprechpartner im Promotionsbüro finden Sie anhand des Anfangsbuchstabens Ihres Familiennamens
Jorg Wenniges
0.012
Wegelerstraße 10
53115
Karina Limbach
0.013
Wegelerstraße 10
53115 Bonn
Weiterführende Links
Leitfaden Promotion
Hier finden Sie wichtige Informationen zur Promotion an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät.
Downloads
Hier finden Sie die Promotionsordnung, alle Antragsformulare und Anlagen sowie wichtige Information zur Promotion an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät.
Konfliktberatung
Hier finden Doktorandinnen und Doktoranden ein Angebot für eine vertrauliche Beratung.